Haartransplantation Krankenkasse

Haartransplantation Kostenübernahme: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Eine Haartransplantation ist ein minimalinvasiver, unter lokaler Betäubung vorgenommener Eingriff, der für viele Betroffene von Haarausfall die einzige Lösung für volles, natürliches Haar darstellt. Doch wird die Haartransplantation von der Krankenkasse bezahlt oder anteilig bezuschusst? Vor dieser Frage stehen Betroffene, die über den Nutzen in Verbindung mit den Kosten der Behandlung nachdenken. Die Entnahme von Eigenhaar im Spenderbereich und die Verpflanzung der Grafts im Empfängerbereich unterscheiden sich preislich von Klinik zu Klinik.

Da die Haartransplantation von der Kostenübernahme in der Regel ausgeschlossen wird, da es sich um einen ästhetischen Eingriff handelt, ist die Kostenfrage für Patienten mit Haarausfall durchaus ein relevanter Punkt, wenn es um eine Entscheidung geht. Ob und in welchen Fällen die Haartransplantation von der Krankenkasse bezuschusst wird, erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

  1. Grundsätzlich keine Kostenübernahme durch Krankenkassen
  2. Ausnahmen bestätigen die Regel
  3. Private Krankenversicherungen – Kostenübernahme ja oder nein?
  4. Finanzierungsmöglichkeiten der Summe für die Haartransplantation
  5. Fazit

Grundsätzlich keine Kostenübernahme durch Krankenkassen

Bild zeigt, einen Mann und eine Frau im Gespräch mit einem Versicherungsexperten zur Kostenübernahme der Haartransplantation

Gesetzlich versicherte Patienten und auch ein Großteil aller Privatpatienten müssen damit rechnen, dass die Haartransplantation von der Krankenkasse in der Regel nicht übernommen wird. Haarverlust ist keine gesundheitliche Einschränkung, die medizinisch von Relevanz ist und aus diesem Grund von der Krankenkasse bezahlt wird. Vielmehr handelt es sich um einen ästhetischen Eingriff, der das Selbstwertgefühl Betroffener wiederherstellt und der nach dem gleichen Prinzip wie Brustvergrößerungen oder ästhetische Zahnbehandlungen gehandhabt wird. Prinzipiell werden derartige Eingriffe nicht von den Krankenkassen übernommen, sodass Patienten, die sich einer Haarverpflanzung unterziehen, selbst für die Zahlung aufkommen oder die Haartransplantation über eine Finanzierung bezahlen müssen.

Ausnahmen bestätigen die Regel


In Einzelfällen kann die Krankenkasse die Haartransplantation bezahlen. Allerdings ist es hierfür wichtig, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um Narbenhaarverlust durch Verbrennung oder durch einen anderen Unfall handelt. Um die medizinische Notwendigkeit zu belegen und bei der Haartransplantation eine Kostenübernahme zu erwirken, müssen viele Kriterien erfüllt sein. Stellt der Haarverlust eine immense psychische Belastung dar und ist durch einen Unfall entstanden, können die Kosten der Haartransplantation im Ausnahmefall von der Krankenkasse übernommen werden. Frauen erhalten hier häufiger einen Zuschuss als Männer, da der fehlende Haarwuchs für das weibliche Geschlecht eine größere mentale Belastung als für Männer darstellt. Der Umstand der medizinischen Notwendigkeit ist gegeben, wenn alternative Behandlungen oder eine Perücke die psychische Belastung nicht eindämmen und die Auswirkungen des Haarverlusts mindern können. Bevor eine Krankenkasse die Haartransplantation bezahlt, durchläuft der Betroffene viele Prozesse und muss die medizinische Notwendigkeit von Experten bestätigen lassen.

Auch wenn der behandelnde Arzt eine der aufgeführten Ursachen als Grund für den Haarausfall bescheinigt, ordnet die Krankenkasse ein ärztliches Gutachten vom MDD an. Schönheitsoperationen sind laut § 12 Abs. 1 SGB V von der Kostenübernahme ausgeschlossen, da sie laut Gesetzgeber unwirtschaftlich und medizinisch nicht notwendig sind. Oftmals ist es daher sinnvoller, sich selbst um eine adäquate Finanzierung zu kümmern.

Private Krankenversicherungen – Kostenübernahme ja oder nein?


Privatversicherte Patienten müssen in ihren Vertrag schauen, ob die Haartransplantation von der Krankenkasse übernommen oder zum Teil bezuschusst wird. Hier gibt es unterschiedliche Regelungen, so dass keine allgemeine Aussage getroffen werden kann. Vor allem Versicherungsnehmer in höheren Tarifen mit Chefarztbehandlung und anderen Sonderleistungen haben die Möglichkeit, ästhetische Eingriffe wie die Verpflanzung von Eigenhaar über die Krankenversicherung abzurechnen.

Allerdings ist es bei Privatversicherten so geregelt, dass die Kosten vorgestreckt und erst im Nachgang von der Versicherung rückerstattet werden. Ob der eigene Versicherungstarif die Kostenübernahme einer Haartransplantation beinhaltet, sollte daher vorab mit der Krankenkasse geklärt und vertraglich fixiert werden. Im Basistarif zahlen auch Privatversicherte selbst und können sich bei der Haartransplantation nur auf eine Finanzierung, nicht aber auf die Kostenübernahme durch die Versicherung stützen.

Finanzierungsmöglichkeiten der Summe für die Haartransplantation


Hand tippt auf Taschenrechner mit einem Kugelschreiber zwischen den Fingern

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Eigenhaarverpflanzung nicht, muss der von Haarschwund betroffene Patient dennoch nicht auf eine Haartransplantation verzichten. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Ratenzahlung oder einen günstigen Kredit, mit dem die Behandlungskosten in der Haarklinik bezahlt werden können. Viele renommierte Haarkliniken bieten obendrein eine Haartransplantation Finanzierung an, die zinsfrei oder mit sehr günstigen Zinsen für die finanzielle Sicherheit bei der

Bezahlung einer Haartransplantation sorgt. Welche Option sich am besten eignet und ob der Patient einen Kredit aufnimmt oder direkt über die Haarklinik finanziert, sollte in einem Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten ermittelt werden. Bei der Kostenübernahme für eine Eigenhaarimplantation verhält es sich ebenso wie bei der Deckelung der Krankenkassen für ästhetische Zahnbehandlungen, beispielsweise bei Implantaten.

Auch hier bezuschusst die Krankenkasse maximal den Betrag, den eine konventionelle Behandlung mit herausnehmbaren Zahnersatz kosten würde. Implantate sind die Königsklasse der Zahnheilkunde und werden wie die Haartransplantation von der Krankenkasse als ästhetischer und nicht als medizinisch notwendiger Eingriff eingestuft. Die Finanzierungsangebote in den meisten Haarkliniken sind zinsgünstig.

Wird die Übernahme der Kosten für die Haartransplantation von der Krankenkasse abgelehnt, kann aber auch ein günstiger Ratenkredit von der Bank für mehr finanziellen Spielraum und eine Durchführung der minimalinvasiven Operation sorgen. Ein Vergleich der Klinikfinanzierung und der Bankfinanzierung bringt Aufschluss und sorgt dafür, dass der Patient die für sich günstigste Variante wählt.

Fazit


Fällt das Haar aus und eine Haartransplantation steht als optimale Behandlung im Fokus, sollten Patienten wissen, dass die Kosten für die Haartransplantation in den meisten Fällen selbst zu zahlen sind. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird die Krankenkasse die Haartransplantation übernehmen. Doch um davon Gebrauch zu machen, muss der Haarschwund auf einem Unfall beruhen und für den Betroffenen eine enorme Härte darstellen.

Bei privat versicherten Patienten ist eine Haartransplantation mit Kostenübernahme durch die Krankenversicherung möglich. Doch nicht in jedem Tarif ist der ästhetische Eingriff inkludiert, so dass es sich empfiehlt, die gewünschte und geplante Behandlung vorab mit dem Versicherungsträger zu besprechen und auf diesem Weg auszuschließen, dass der Patient im Endeffekt selbst zahlt und die Kosten nicht rückerstattet bekommt. 

Ein Vergleich zwischen Zahnimplantaten und der Verpflanzung von Eigenhaar ist legitim, da die Übernahme der Kosten ähnlich ist und es sich in beiden Fällen um reine Schönheitsoperationen handelt. Am besten sprechen Sie bei Ihrer Krankenkasse vor und schildern Ihr Anliegen. Alternativ erfragen Sie in der Haarklinik eine Ratenzahlung oder Finanzierungsmöglichkeiten, durch die Sie sich die Haartransplantation ohne finanzielle Einschränkung leisten können.

FAQ

Welche Dokumente werden für den Antrag auf Kostenübernahme benötigt?

Für den Antrag sind medizinische Gutachten, ein ärztlicher Befund und Nachweise über die psychische Belastung erforderlich.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags bei der Krankenkasse?

Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen bis Monate betragen, je nach Krankenkasse und Umfang der Prüfung.

Welche Alternativen gibt es, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Möglichkeiten sind die Finanzierung durch Ratenzahlung, Kredite oder kostengünstigere Behandlungen im Ausland.

Gibt es spezielle Krankenkassen, die häufiger Kosten übernehmen?

Manche private Krankenversicherungen bieten umfangreichere Leistungen, aber es hängt stark vom individuellen Versicherungsvertrag ab.

Wie hoch sind die Erfolgschancen einer Kostenübernahme bei psychischen Belastungen?

Die Erfolgschancen sind gering und erfordern detaillierte medizinische Nachweise und Gutachten.